Steuern sparen durch Nießbrauch? Ein Gestaltungsmittel…

Der Übergang von Vermögen auf die nächste Generation kann mit steuerlichen Belastungen einhergehen, nicht nur im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch einkommensteuerliche Aspekte (insb. die Abgeltungsteuer) und die Grunderwerbsteuer sind zu berücksichtigen.

Durch die Bestellung eines Nießbrauchrechts können sich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer ergeben, da das Nießbrauchrecht den Wert des übertragenen Vermögenswerts mindert und damit die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage.

Ein Nießbrauch erlaubt die Nutzung und die Ziehung der „Früchte“ aus fremdem Eigentum. Es ist ein unverkäufliches und nicht vererbbares Nutzungsrecht, welches nicht nur an Immobilien, sondern auch an Rechten wie Forderungen, Wertpapieren, Aktien oder Gesellschaftsanteilen bestellt werden kann.

Es gibt u.a. folgende Nießbraucharten:

  • Beim Vorbehaltsnießbrauch wird das Eigentum übertragen, während der ursprüngliche Eigentümer das Nutzungsrecht behält. So können Eltern eine Immobilie an ihr Kind übertragen, aber die Mieteinnahmen behalten.

Ähnlich ist es bei Wertpapieren: Beim Nießbrauch an Wertpapieren erhält der Nießbraucher Erträge wie Zinsen, Dividenden und Einnahmen aus Investmentfonds. Dabei ist zu beachten, dass der Nießbrauch nur für einzelne Wertpapiere gilt. Das bedeutet, dass das Nießbrauchrecht für jedes Wertpapier einzeln bestellt werden muss, nicht für ein gesamtes Depot oder Portfolio.

  • Beim Zuwendungsnießbrauch bleibt das Eigentum unverändert, aber der Nießbraucher erhält das Nutzungsrecht.
  • Beim Vermächtnisnießbrauch erhält der Erbe das Eigentum, während die Nutzung beim Vermächtnisnehmer liegt.

Bewertung Nießbrauchrecht:

Das Nießbrauchrecht wird grundsätzlich mit dem Kapitalwert angesetzt, der sich aus der Multiplikation des Vervielfältigers mit dem Jahreswert ergibt.

  • Der Vervielfältiger richtet sich nach der Dauer des Nießbrauchs; bei einem lebenslänglichen Nießbrauch wird die Lebenserwartung zugrunde gelegt.
  • Der Jahreswert entspricht dem Wert der Nutzung über ein Jahr, wobei der Reinertrag als Basis dient.

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