Im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit unterliegt die private Vermögensverwaltung (z.B. Vermietung und Verpachtung) nicht der Gewerbesteuer und erfordert keine Gewinnermittlung im Wege der Bilanzierung.
Steuerliche Neuerungen und
aktuelle Entscheidungen
In dieser Rubrik informieren wir Sie regelmäßig über steuerliche Neuerungen und aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs. Benötigen Sie weitere Informationen, dann vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin mit uns.
Im Gegensatz zu einer gewerblichen Tätigkeit unterliegt die private Vermögensverwaltung (z.B. Vermietung und Verpachtung) nicht der Gewerbesteuer und erfordert keine Gewinnermittlung im Wege der Bilanzierung.
Sofortabzug von Sanierungsaufwendungen nach Entnahme einer Immobilie aus dem Betriebsvermögen
Beim Erwerb vermieteter Immobilien gelten für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen besondere Vorschriften. Vor diesem Hintergrund sind größere Sanierungsmaßnahmen sorgfältig zu planen. Betroffen
Durch das NRW Förderprogramm Zuschuss Wohneigentum erhalten natürliche Personen die im Jahr 2022 selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie
Neuregelung zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen
Steuernachzahlungen und -erstattungen sind entsprechend § 233a AO zu verzinsen, soweit sie später als 15 Monate nach Ende des betreffenden Veranlagungszeitraums festgesetzt werden. Im Rahmen
Schenkungsteuer bei Einziehung von Gesellschaftsanteilen
Im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft gegen Zahlung einer Abfindung unter dem gemeinen Wert der Anteile sieht § 7 Abs. 7 ErbStG eine besondere Schenkungssteuerpflicht