Beratung für den Vermögensübergang
bei Privatpersonen und Unternehmen
Sie haben Ihr Unternehmen jahre- oder gar jahrzehntelang erfolgreich geführt und denken langsam über eine Nachfolgeregelung nach? Sie haben ein Immobilienportfolio entwickelt und möchten dieses an die nächste Generation übergeben? Die Übertragung von Unternehmen und Vermögen auf die nächste Generation sollten Sie frühzeitig und gründlich vorbereiten.
Im Rahmen unserer Nachfolgeberatung loten wir sowohl die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen aus. Und wir berücksichtigen immer auch Ihre persönliche Situation und die sich daraus ergebenen Bedürfnisse. Schließlich wollen Sie Ihr Lebenswerk in gute Hände weitergeben und für die Zukunft sichern.
Gemeinsam analysieren wir die Möglichkeiten und entwickeln Szenarien für Unternehmensnachfolge und Erbe. Im Zuge dessen erhalten Sie belastbare Antworten unter anderem auf diese Fragen:
Mit den Themen Nachfolge und Erbe muss sich jede Unternehmerin und jeder Unternehmer irgendwann beschäftigen. Wir empfehlen: je früher, desto besser. Denn im Zuge einer Unternehmensnachfolge sind eine ganz Reihe steuer- und abgaberechtlicher Details zu regeln. Aus Erfahrung wissen wir, dass dabei aber auch persönliche und familiäre Aspekte eine wichtige Rolle spielen. Wir nehmen Sie im Zuge unserer Nachfolgeberatung an die Hand und entwickeln gemeinsam mit Ihnen das für Sie passende Konzept zur Übertragung Ihres Unternehmens an die nachfolgende Generation.
Die Nachfolgeberatung gehört zu den Schwerpunkten unserer Steuerberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zum Vorgespräch und lernen Sie uns persönlich kennen.
Wir beraten Sie bei der Vermögensnachfolge in allen steuerlichen Fragen. Dabei werfen wir einen ganzheitlichen Blick auf die Ausgangslage und berücksichtigen vor allem die wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Vermögensübergangs. Die Umsetzung der gewünschten Nachfolge erfordert eine detaillierte Analyse des Ist-Zustands, aus der ein umfassendes Konzept hervorgeht. Bei der Umsetzung geht es um die Gestaltung von Verträgen sowie die Nachsorge durch Erstellung der Steuererklärungen und Überwachung von Fristen.