Aktivrentengesetz: Steuerliche Vorteile und Pflichten für Arbeitgeber
Mit dem Aktivrentengesetz ist ab dem 01.01.2026 ein neuer Steuerfreibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter in das Einkommensteuergesetz aufgenommen worden. Kern der Neuregelung ist § 3 Nr. 21