Umwandlungsarten im Überblick

Im Rahmen einer unternehmerischen Umstrukturierung bietet das Umwandlungsgesetz (UmwG) verschiedene Möglichkeiten, Unternehmen rechtlich, organisatorisch und steuerlich neu aufzustellen. Ziel kann etwa die Begrenzung der persönlichen Haftung, die Vorbereitung auf einen Generationswechsel oder die Optimierung steuerlicher Rahmenbedingungen sein.

Die vier klassischen Umwandlungsformen sind:

  • Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG)

Zwei rechtlich selbstständige Unternehmen werden zu einem einzigen Rechtsträger zusammengeführt. Dies kann durch Aufnahme (ein Unternehmen übernimmt das andere) oder durch Neugründung (beide Unternehmen gehen in einer neuen Gesellschaft auf) erfolgen. Ziel ist häufig die Vereinfachung von Strukturen oder die Nutzung von Synergien.

  • Spaltung (§§ 123 ff. UmwG)

Ein Unternehmen wird in mehrere selbstständige Einheiten aufgeteilt. Dies erfolgt entweder durch Aufspaltung (ein Unternehmen überträgt sein Vermögen auf mehrere neue Gesellschaften) oder Abspaltung (ein Teilbetrieb wird abgespalten). Die Spaltung ermöglicht etwa eine gezielte Trennung von Geschäftsbereichen oder eine strategische Neuausrichtung.

  • Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)

Hier ändert sich lediglich die Rechtsform eines Unternehmens – zum Beispiel von einer GmbH in eine AG, ohne dass eine Vermögensübertragung stattfindet. Das Unternehmen bleibt rechtlich und wirtschaftlich identisch. Formwechsel werden genutzt, um die Gesellschaftsform an neue Anforderungen anzupassen, etwa zur Kapitalbeschaffung oder zur Börseneinführung.

  • Einbringung (außerhalb des UmwG, z. B. nach § 20 UmwStG)

Ein Einzelunternehmen oder ein Betriebsteil wird gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht. Dies ist ein zentraler Schritt bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. Dabei sind besondere steuerliche Voraussetzungen zu beachten, um eine steuerneutrale Einbringung zu erreichen.

Wesentliche Zielsetzungen einer Umstrukturierung:

  • Reduktion oder Ausschluss persönlicher Haftungsrisiken
  • Nutzung steuerlicher Gestaltungsspielräume und Optimierung der Unternehmensbesteuerung
  • Vorbereitung auf Unternehmensnachfolge oder Investorenbeteiligung
  • Anpassung an geänderte rechtliche oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Wichtiger Hinweis:

Jede Umwandlungsart unterliegt komplexen zivil-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorschriften. Eine sorgfältige steuerliche Prüfung ist unerlässlich – insbesondere im Hinblick auf Buchwert-fortführung, Sperrfristen und steuerliche Rückwirkungsfiktionen.

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