In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof zur Anwendung des so genannten Einstiegstests bei der Betriebsvermögensbegünstigung im Erbschaftsteuerrecht Stellung genommen (BFH vom 13. September 2023 – II R 49/21).
Im Rahmen dieses Einstiegstests sollen jegliche erbschaftsteuerlichen Begünstigungen versagt werden, wenn ein Unternehmen im Zeitpunkt der Übertragung über Finanzmittel und sonstiges Verwaltungsvermögen in Höhe von mehr als 90 % des Unternehmenswertes verfügt. Insbesondere bei Handelsunternehmen hat sich dies in der Vergangenheit als Übertragungshindernis erwiesen. Außerdem hat diese Regelung in ungeplanten Erbfällen häufig zu einer Versagung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung geführt.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes soll dieser Einstiegtests nunmehr zielgerichtet durchgeführt werden. Bei Unternehmen, die ihrem Hauptzweck nach einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sollen bei der Prüfung der Einstiegsvoraussetzungen die im Unternehmen bestehenden Schulden mit den Finanzmitteln und Verwaltungsvermögen saldiert werden. Durch diesen vom Bundesfinanzhof entwickelten Hauptzweckansatz dürfte der Einstiegstest im Regelfall kein Hindernis mehr für erbschaftsteuerbegünstigte Übertagungen darstellen.
Lediglich für nicht originäre gewerbliche Gesellschaften würde der Einstiegstest noch seine volle Wirkung entfalten.
Die Reaktion der Finanzverwaltung auf dieses Urteil bleibt abzuwarten. Wir hoffen, dass die Finanzverwaltung das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden wird, da uns dies die Gestaltung der Unternehmensnachfolge zukünftig erleichtert.
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