Die Erbschaftsteuer ist seit Jahren Gegenstand politischer Diskussionen und gesellschaftlicher Debatten. Neue Reformüberlegungen oder konkrete Gesetzesinitiativen zeigen, dass sich Rahmenbedingungen und steuerliche Spielregeln im Bereich Nachfolge und Vermögensübertragung jederzeit verändern können. Auch aktuell werden verschiedene Konzepte diskutiert, eine konkrete Umsetzung ist jedoch bislang nicht absehbar. Außerdem prüft das Bundesverfassungsgericht eine mögliche Verfassungswidrigkeit der bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Das bedeutet: Flexibilität und Weitsicht sind bei der Nachfolge- und Vermögensplanung besonders wichtig.
Aktueller Stand der Diskussion
Derzeit wird intensiv über eine umfassende Reform der Erbschaftsteuer diskutiert. Zentraler Bestandteil eines Vorschlags der SPD ist die Einführung eines sogenannten Lebensfreibetrags: Für Erbschaften innerhalb der Familie würde demnach künftig ein einmaliger Freibetrag von 900.000 Euro gelten – für Erbschaften von nicht oder entfernt verwandten Personen sind 100.000 Euro im Gespräch. Mit dieser Änderung würde die bisherige Zehn-Jahres-Regel entfallen, nach der alle zehn Jahre erneut Freibeträge genutzt werden konnten. Künftig stünde der neue Lebensfreibetrag nur einmal im Leben zur Verfügung und würde für sämtliche Erbschaften und Schenkungen aufgebraucht. Zusätzlich sind für Unternehmensübertragungen ein Freibetrag von bis zu 5 Mio. Euro und Stundungsmöglichkeiten vorgesehen. Bei der Übertragung von selbstgenutztem Wohneigentum sollen weiterhin Steuerbefreiungen gelten.
In Bayern werden ergänzend eigene Reformideen diskutiert. Die Landesregierung setzt sich insbesondere für deutlich höhere Freibeträge sowie eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ein, damit die Länder selbst über die Steuerhöhe und Freibeträge entscheiden können. Zudem wird eine steuerfreie Übertragung von Eigenheimen unter bestimmten Bedingungen angestrebt. Ziel dieser Vorschläge ist insbesondere eine Entlastung von Familien und Mittelstand sowie die Sicherung der Unternehmensnachfolge.
Blick auf das aktuelle Geschehen
Die Reformdiskussionen zur Erbschaftsteuer zeigen, wie dynamisch das Thema Nachfolge und Vermögensübertragung bleibt. Für alle, die in diesem Bereich planen oder handeln müssen, ist es hilfreich, die laufende Entwicklung im Blick zu behalten. Gesetzliche Rahmenbedingungen können sich kurzfristig ändern. Klarheit und Planungssicherheit sind daher oft eingeschränkt.
Verlässlich ist: Nicht jede politische Debatte führt zwangsläufig zu gesetzlicher Veränderung. Bis konkrete Reformen verabschiedet werden, empfiehlt sich ein sachlicher und informierter Umgang mit den aktuellen Entwicklungen und die Bereitschaft, bei Bedarf auf neue Vorgaben zu reagieren.
Ob aktuelle Konzepte aus der Politik, neue gerichtliche Entscheidungen oder Entwicklungen auf europäischer Ebene: Wir behalten sämtliche relevanten Neuerungen für Sie im Blick. Durch unsere laufende und sorgfältige Beobachtung der Erbschaftsteuer und angrenzender steuerlicher Themen stellen wir sicher, dass Sie auf Veränderungen bestmöglich vorbereitet sind. Gerne unterstützen wir Sie hierzu mit individueller Beratung – sowohl zu den geltenden Regelungen als auch im Hinblick auf mögliche zukünftige Veränderungen.
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