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Erstattung Grunderwerbsteuer

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Durch das NRW Förderprogramm Zuschuss Wohneigentum erhalten natürliche Personen die im Jahr 2022 selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben eine Förderung zur Grunderwerbsteuer. Zwei Prozent der Grunderwerbsteuer, maximal aber 10.000 € werden beim Erwerb einer geförderten in NRW gelegenen Immobilie erstattet.

Die reguläre Grunderwerbsteuer beträgt in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent. Durch den NRW Zuschuss Wohneigentum reduziert sich die Grunderwerbsteuer bis zu einem Kaufpreis bzw. einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € auf 4,5 Prozent.

Der notarielle Kaufvertrag muss im Jahr 2022 beurkundet werden. Weitere Voraussetzung ist, dass innerhalb von drei Jahren ab Antragstellung der Hauptwohnsitz in der betroffenen Immobilie nachgewiesen werden kann. Unter folgendem Link werden Ihnen erste Fragen beantwortet: https://www.nrwbank.de/de/privatpersonen/zuschuss-wohneigentum/

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