Familiengesellschaften kommt in der steuerlichen und rechtlichen Beratung seit jeher eine zentrale Bedeutung zu. Sie ermöglichen es, Vermögen über Generationen hinweg strukturiert zu bündeln, die Nachfolge zu steuern und familiäre Vorstellungen von Einfluss, Kontrolle und Beteiligung in einem einheitlichen Rahmen abzubilden.
Was sind Familiengesellschaften und wofür eignen sie sich?
Unter einer Familiengesellschaft versteht man jede Gesellschaftsform, an der ausschließlich oder überwiegend Familienmitglieder beteiligt sind – etwa als Personengesellschaft (GbR, KG) oder Kapitalgesellschaft (GmbH). Zweck ist regelmäßig die gemeinsame Verwaltung von Vermögen, die Regelung der Nachfolge, die Definition von Rollen innerhalb der Familie sowie eine maßgeschneiderte Governance-Struktur. Geeignet sind Familiengesellschaften insbesondere für Immobilien, Wertpapiere und sonstiges Kapitalvermögen sowie für unternehmerisches Kapitalvermögen.
Nutzung der Familiengesellschaft für Vermögensnachfolge
Für die Vermögensnachfolge bietet die Familiengesellschaft vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Vermögen kann in eine bestehende Gesellschaft eingebracht werden – sowohl durch einzelne Gesellschafter als auch durch Dritte – und im Anschluss durch Anteilsübertragungen auf Familienangehörige im Rahmen der verfügbaren Freibeträge übertragen werden. Unterschiedliche Assets lassen sich so gebündelt übertragen, ohne dass ein unmittelbarer Eigentümerwechsel an jedem einzelnen Wirtschaftsgut notwendig wird. Ein weiterer Vorteil besteht in der Möglichkeit, minderjährige Kinder im Rahmen haftungsbeschränkter Gesellschaftsformen einzubinden.
Gesellschaftsrecht vs. Erbrecht
Im Gesellschaftsrecht lassen sich zentrale Fragen der Vermögens- und Nachfolgegestaltung umfassend vertraglich regeln: etwa Rollenverteilung, Stimmrechte, Dauer und Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses, Ausscheiden und Abfindung sowie qualifizierte Nachfolgeregelungen. Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln gehen der gesetzlichen Erbfolge vor und erfordern eine sorgfältige Abstimmung mit bestehenden Testamenten. Für nicht nachfolgeberechtigte Erben sollten Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden, um klare Verhältnisse zu schaffen. Durch die Wahl einer haftungsbeschränkten Rechtsform besteht zudem die Möglichkeit der Beteiligung minderjähriger Familienmitglieder.
Steuerliche Grundsätze
Steuerlich ist zu unterscheiden zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften unterliegen der eigenen Besteuerung; je nach Vermögensart kann eine begünstigte Besteuerung der Erträge möglich sein, wobei die Ausschüttungsbelastung zusätzlich zu beachten ist. Personengesellschaften werden steuerlich transparent behandelt: Bei vermögensverwaltender Ausgestaltung – mit Beschränkung auf Kapitalanlagen und Vermietung ohne gewerbliche Tätigkeit – erfolgt die anteilige Besteuerung der Gesellschafter wie bei einem Direktinvestment. Liegen originär gewerbliche Einkünfte oder eine gewerbliche Prägung vor, kommt es hingegen zur gewerblichen Besteuerung mit Bilanzierung und Gewerbesteuerpflicht.
Fazit und Ausblick
Familiengesellschaften sind ein flexibles Instrument zur Bündelung und Übertragung von Vermögen innerhalb der Familie. Durch die Kombination gesellschaftsrechtlicher und erbrechtlicher Gestaltung mit einer sorgfältigen steuerlichen Strukturierung lassen sich Nachfolgeprozesse planbar gestalten, Freibeträge optimal nutzen und innerfamiliäre Konflikte nachhaltig vermeiden.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 0 22 04 | 98 90-0