Geplante Entlastungen bei Energie- und Stromsteuer ab 2026

Die Bundesregierung plant zum Jahreswechsel 2025/26 eine Reform der Energie- und Stromsteuern. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes soll Anfang 2026 in Kraft treten und energieintensive Unternehmen entlasten sowie Bürokratie abbauen. Was bedeuten die geplanten Änderungen?

Dauerhafte Stromsteuerermäßigung für energieintensive Betriebe

Ein zentraler Punkt ist die dauerhafte Stromsteuerermäßigung für Betriebe mit hohem Energieverbrauch. Die bislang bis Ende 2025 befristete Entlastung von etwa 2 Cent pro kWh Strom soll (vorbehaltlich EU-Zustimmung) unbefristet weitergelten. Unternehmen im produzierenden Gewerbe sowie in Land- und Forstwirtschaft würden somit ab 2026 weiterhin nur den EU-Mindeststeuersatz auf Strom zahlen – eine deutliche Kostensenkung für viele Betriebe.

Vereinfachungen bei Eigenerzeugung und Nutzung von Strom

Darüber hinaus bringt die Reform weitere Änderungen. Unternehmen, die eigenen Strom erzeugen (z. B. mit Photovoltaik oder Blockheizkraftwerken), profitieren von klareren Regeln: Selbst erzeugter, vor Ort verbrauchter Strom bleibt steuerfrei, auch wenn er zwischengespeichert wird oder die Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen ist (solange kein Strom eingespeist wird). Doppelte Besteuerung wird so vermieden und Bürokratie abgebaut. Auch beim Betrieb von Ladesäulen für Elektroautos gibt es Erleichterungen: Künftig trägt der Betreiber der Ladesäule die Stromsteuer, nicht der Fahrer des Elektroautos.

Einschränkungen bei bestimmten Steuervergünstigungen

Neben den Entlastungen werden auch einige Steuervergünstigungen eingeschränkt. Besonders betroffen sind Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden. Die bisher möglichen vollständigen Steuerbefreiungen entfallen künftig. Stattdessen bleiben nur noch teilweise Ermäßigungen, die an strenge Effizienzanforderungen geknüpft sind. Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Anlagen diese Voraussetzungen erfüllen und mögliche Mehrkosten rechtzeitig in ihre Planung einbeziehen.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die Neuregelungen bringen für viele Unternehmen mit hohem Energieverbrauch spürbare Entlastungen und vereinfachen die steuerliche Behandlung von Eigenerzeugung und Stromnutzung. Gleichzeitig führen sie bei bestimmten Anlagen, insbesondere im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung, zu Einschränkungen und strengeren Anforderungen.

Betriebe sollten frühzeitig prüfen, in welchen Bereichen weiterhin Steuerbegünstigungen gelten und ob Investitionen in effizientere Energieanlagen wirtschaftlich sinnvoll sind. Eine rechtzeitige Anpassung der Energie- und Investitionsstrategie kann helfen, steuerliche Vorteile dauerhaft zu sichern und künftige Mehrbelastungen zu vermeiden.

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