Steuerliche Optimierung der Immobilienabschreibung

In der Gestaltungsberatung zur steuerlichen Optimierung von privaten Immobilien hat der Bundesfinanzhof mit einer aktuellen Entscheidung für Klarheit gesorgt (BFH vom 23. März 2023, IV R 2/20)

Nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist besteht bei Immobilien im steuerlichen Privatvermögen häufig die Möglichkeit der Erhöhung des steuerlichen Abschreibungsvolumens. Technisch kann dies durch die Einlage der Immobilie in eine gewerbliche Personengesellschaft erfolgen, an deren Vermögen der bisherige Immobilienbesitzer allein beteiligt ist. Folgt man dem im Urteil beschriebenen Weg einer zumindest teilweisen Erhöhung des Gesellschaftskapitals, ergibt sich steuerlich eine entgeltliche Übertragung der Immobilien auf die Gesellschaft. In der Folge sind die Abschreibungen nach den aktuellen Verkehrswerten zu bemessen. Bei weitgehend abgeschriebenen Immobilien und bei im Wert gestiegenen Immobilien ergeben sich hier in der steuerlichen Gestaltung erhebliche Potenziale.

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