Es gibt verschiedene Arten der Unternehmensumstrukturierung: personelle, strukturelle, operative, finanzielle und strategische. Insbesondere bei strukturellen Anpassungenist es wichtig die steuerlichen Aspekte im Blick zu behalten, um unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden!
Aufgrund des immerwährenden Wandels auf den Märkten, Technologien und äußeren Regulierungen müssen sich Unternehmen oft strukturell neu aufstellen, um u.a. wettbewerbsfähig zu bleiben.
Weitere Motive für Umstrukturierungen können Effizienzsteigerung, Kostensenkung, Gewinnung von Investoren, Sanierung in Krisenzeiten, Vorbereitung von Unternehmens(ver-)käufen (Share Deal oder Asset Deal), Übertragung von Verlustvorträgen sein.
Die Umstrukturierung erfolgt dabei häufig mittels Umwandlung (gesellschaftsrechtlicher Reorganisation), z.B. der Verschmelzung, der Spaltung, der Formwechsel oder die Einbringung von Unternehmen.
Steuerlich kann dies jedoch nur unter strengen Voraussetzungen steuerneutral erfolgen. Daher sind die gründliche Vorbereitung und Begleitung eines Fachberaters wesentlich, um keine stillen Reserven aufzudecken und damit eine zusätzliche Steuerbelastung auszulösen.
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