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Wende bei der Immobilienbewertung?

In den letzten Jahren zeichnet sich am Immobilienmarkt ein deutlicher Wandel hinsichtlich der Immobilienpreise ab. Es kommt zu einem Preisrückgang bei den Grundvermögen. Aufgrund dessen ist es nur folgerichtig, dass auch bei der steuerlichen Immobilienbewertung Anpassungen vorgenommen werden müssen.

Der Düsseldorfer Gutachterausschuss hat mit der aktuellen Veröffentlichung seines Grundstücksmarktberichts für 2024 bereits Änderungen bei den Bewertungsparametern vorgenommen, die die sinkenden Immobilienpreise widerspiegeln.

Für die Bewertung von Grundvermögen – wie zum Beispiel Wohngebäuden oder Geschäftsgrundstücken – anhand des Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahrens müssen in der Regel die von den Gutachterausschüssen ermittelten Parameter angewendet werden. Die Immobilienbewertung kann für schenkungs- und erbschaftsteuerliche Zwecke erfolgen.

In dem Düsseldorfer Grundstücksmarktbericht wurden beispielsweise die folgenden Parameter angepasst:

  • Erhöhung der Liegenschaftszinssätze sowie
  • Senkung der Indizes.

Diese Änderungen können zu einem geringeren Verkehrswert (gemeinen Wert) und somit zu einer geringeren steuerlichen Belastung führen.

Es bleibt abzuwarten, ob auch die Gutachterausschüsse der anderen Städte dem Trend folgen werden.

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