Körperschaftsteuersenkung ab 2028: Wichtige Weichenstellung für Unternehmen

Die geplante Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 sorgt bereits heute für eine deutliche Aufbruchsstimmung in der deutschen Wirtschaft. Im Zentrum der Reform steht die schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes mit dem Ziel, die steuerliche Gesamtbelastung für Kapitalgesellschaften auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau zu bringen und Investitionen am Standort Deutschland gezielt zu stärken.

Zeitlicher Ablauf der Steuersenkung

Nach den aktuellen Plänen soll der Körperschaftsteuersatz ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden. Im Jahr 2032, mit Abschluss der Reform, wäre ein Satz von 10 Prozent erreicht. Parallel zur schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer reduziert sich dadurch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag, da dieser als Zuschlag zur festgesetzten Körperschaftsteuer erhoben wird. Der Solidaritätszuschlag beträgt aktuell 5,5 Prozent der festgesetzten Körperschaftsteuer. Mit jedem Prozentpunkt weniger Körperschaftsteuer sinkt somit auch der absolut gezahlte Solidaritätszuschlag, wodurch sich die Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften zusätzlich verringert.

Für Kapitalgesellschaften bedeutet das – bei unverändertem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer und unter Annahme des idealtypischen Gewerbesteuer-Hebesatzes von 400 Prozent (entspricht 14 Prozent Gewerbesteuer) – eine Steuerbelastung, die von heute rund 29,8 Prozent auf etwa 24,6 Prozent absinkt. Für Unternehmer eröffnet sich dadurch die Chance, laufende Gewinne spürbar günstiger im Unternehmen zu halten und somit das Eigenkapital für Investitionen zu stärken.

Deutschland im internationalen Steuervergleich

Im internationalen Vergleich war die Belastung für Kapitalgesellschaften in Deutschland bisher deutlich höher als in vielen anderen Industrieländern. Die Reform soll hier für mehr Chancengleichheit sorgen. In europäischen Nachbarstaaten liegen die effektiven Steuersätze (Gesamtsteuerbelastung) überwiegend bereits bei 20 bis 25 Prozent – ein Ziel, dem sich Deutschland (derzeit bei rund 30 Prozent) mit der nun geplanten Reduktion annähern möchte. Auch die absolute Reduzierung des Solidaritätszuschlags, der sich an die Körperschaftsteuer knüpft, trägt zur erwarteten Entlastung bei.

Gestaltungs- und Planungsmöglichkeiten für Unternehmen

Die Wirkung der geplanten Steuersenkungen reicht aber weit über die reinen Steuersätze hinaus. Unternehmen können die neuen Rahmenbedingungen für strategische Entscheidungen nutzen, zum Beispiel bei der Finanzierung von Investitionen, der Ausschüttungspolitik oder der Wahl der Rechtsform.

Für Personengesellschaften gewinnen dabei steuerliche Gestaltungsoptionen wie das Optionsmodell nach § 1a KStG oder die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne (§ 34a EStG) an Bedeutung. Wer heute eine vorausschauende Steuerstrategie entwickelt, kann von der schrittweisen Entlastung ab 2028 profitieren und finanzielle Spielräume sichern.

Empfehlung: Jetzt individuelle Steuerstrategie prüfen

Unsere Empfehlung: Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, welche Auswirkungen die geplante Reform auf ihre individuelle Steuerlast hat und welche Anpassungen in Struktur und Planung sinnvoll sind. Dazu gehört insbesondere die Investitionsplanung, etwa die Simulation künftiger Steuerbelastungen, die Anpassung der Thesaurierungs- und Entnahmepolitik sowie die Überprüfung von Wahlrechten und Optionen. Wer jetzt investiert, kann sich für die kommenden Jahre höhere Gewinne aufgrund sinkender steuerlicher Belastung sichern – nutzen Sie dafür auch die neuen Abschreibungsregeln. Weitere Details finden Sie in unserem Beitrag zum Investitionsbooster.

Gerne unterstützen wir Sie als steuerliche Berater mit individuellen Analysen und konkreten Umsetzungsstrategien. Mit einer rechtzeitigen Vorbereitung lassen sich die Vorteile der Körperschaftssteuersenkung ab 2028 gezielt für die eigene Unternehmensentwicklung nutzen.

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