Clever gestalten: Holdingstruktur

1. Was ist eine Holding?

Eine Holding ist keine eigene Rechtsform wie etwa eine GmbH oder AG, sondern beschreibt eine Unternehmensstruktur, bei der ein Mutterunternehmen (die Holdinggesellschaft) Anteile an einem oder mehreren Tochterunternehmen hält. Sowohl Mutter- als auch Tochtergesellschaften sind rechtlich eigenständige Einheiten, jedoch durch vertragliche und wirtschaftliche Abhängigkeiten verbunden. Eine Holding dient in der Regel dazu, Geschäftsbereiche oder Unternehmenssparten organisatorisch zu bündeln. Dies ermöglicht den Tochterunternehmen, eigenständig als juristische Personen zu agieren, während sie zentral gesteuert und verwaltet werden.

2. Arten von Holdings:

  1. Finanzholding: Hält Beteiligungen rein zu Anlagezwecken – ohne operativen Einfluss.
  2. Führungsholding: Beeinflusst aktiv die Geschäftsführung der Tochtergesellschaften, z. B. durch strategische Vorgaben oder Geschäftsleitungsfunktionen.
  3. Service-Holding: Erbringt konzerninterne Dienstleistungen wie Buchhaltung, IT oder HR.
  4. Operative Holding: Zusätzlich zur Verwaltung ihrer Beteiligungen kann eine operative Holding selbst eine eigene Geschäftstätigkeit ausüben.

3. Steuerliche Vorteile der Holdingstruktur:

  1. Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbefreiung bei Dividenden: Dividenden, die eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH-Holding) von einer Kapitalgesellschaft erhält, sind zu 95 % körperschaft- und gewerbesteuerfrei bei einer Beteiligungshöhe von 10% bzw. 15%.
  2. Steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne: Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei, sofern die Beteiligung mindestens 10 % beträgt.
  3. Holding als Gestaltungsinstrument bei Nachfolge oder Exit: Gewinne aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften können innerhalb der Holding thesauriert und reinvestiert werden, ohne auf privater Ebene sofort besteuert zu werden.

4. Weitere Vorteile der Holdingstruktur

  • Risikobegrenzung: Haftung kann auf operative Tochtergesellschaften beschränkt werden.
  • Flexibilität bei der Unternehmensnachfolge: Übertragung der Holdinganteile ermöglicht einfache Gestaltung von Erbschaften und Schenkungen.
  • Konzerninterne Zentralisierung: Management, Finanzierung oder Know-how kann auf Holdingebene gebündelt werden.
  • Optimierung der Verlustnutzung: Innerhalb des Konzerns können unter bestimmten Voraussetzungen Verlustverrechnungen erfolgen (z. B. Organschaft).

5. Nachteile und Herausforderungen

  • Strukturelle Komplexität: Verwaltungs- und Gründungsaufwand höher als bei Einzelunternehmen oder Ein-Gesellschaft-Strukturen.
  • Kosten: Zusätzliche Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, ggf. Pflicht zur Konzernrechnungslegung.
  • Haltefristen und Sperrfristen: Für bestimmte Steuervergünstigungen (z. B. bei Umstrukturierungen oder Einbringungen) gelten Haltefristen, z. B. nach § 22 UmwStG.

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