Im Rahmen eines steuerlichen Investitionssofortprogramms hat die Bundesregierung kürzlich gezielte Maßnahmen beschlossen, um Investitionen in Unternehmen zu fördern und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken. Ein zentrales Instrument dieses Programms ist die Einführung einer zeitlich befristeten Sonderregelung zur degressiven Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter – auch bekannt als „Investitions-Booster“.
1. Was sieht die neue Regelung vor?
Für Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, ist eine degressive Abschreibung vorgesehen. Dies betrifft bewegliche Anlagegüter wie Maschinen, technische Geräte oder Fahrzeuge (mit Ausnahme von Gebäuden und immateriellen Gütern). Anders als bei der linearen Abschreibung über die gewöhnliche Nutzungsdauer können Unternehmen hier bis zu 30 % der Anschaffungskosten bereits im ersten Jahr abschreiben. In den Folgejahren erfolgt die Abschreibung jeweils auf Basis des Restbuchwerts.
2. Welche Vorteile bringt das?
Die Neuregelung verbessert die Liquidität unmittelbar nach der Investition. Investitionen rechnen sich schneller und werden wirtschaftlich attraktiver – insbesondere für mittelständische Betriebe, die bei Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen auf steuerliche Planungssicherheit angewiesen sind.
Darüber hinaus ist die degressive Abschreibung nicht nur für Erstausstattungen relevant, sondern auch bei Modernisierungsmaßnahmen, Digitalisierungsprojekten oder dem Ersatz veralteter Technik von Bedeutung. In Zeiten konjunktureller Unsicherheit kann dies ein entscheidender Anreiz sein, Investitionsvorhaben nicht aufzuschieben.
3. Ein Teil eines größeren Entlastungspakets
Neben der neuen Abschreibungsregel enthält das Investitionsprogramm weitere Maßnahmen, die auf eine langfristige Entlastung und Stärkung des Unternehmensstandorts Deutschland abzielen:
- Sonderabschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge:
Für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, soll eine spezielle Abschreibungsstaffel gelten. Bis zu 75 % der Anschaffungskosten können dabei bereits im ersten Jahr steuerlich abgesetzt werden. - Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer:
Die Körperschaftsteuer, die derzeit 15 % beträgt, soll ab dem Jahr 2028 in mehreren Stufen auf 10 % gesenkt werden. Ziel ist es, die steuerliche Belastung von Kapitalgesellschaften im internationalen Vergleich zu verringern und Investitionen in Deutschland attraktiver zu machen. - Stärkere Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE):
Die steuerliche Forschungszulage wird ausgeweitet. Zukünftig sollen auch pauschalierte Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, IT oder Infrastruktur) zusätzlich zu den förderfähigen Projektkosten anerkannt werden. Zudem wird der maximal förderfähige Betrag auf 12 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Damit sollen insbesondere technologieorientierte und innovative Unternehmen stärker gefördert werden.
4. Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Bereits heute lohnt es sich, die eigene Investitionsplanung auf den Anwendungszeitraum 2025 bis 2027 auszurichten. Wer gezielt investiert, kann durch das neue Abschreibungsmodell erhebliche Steuervorteile realisieren – und gleichzeitig Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit ausbauen.
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